Betriebshaftpflicht Versicherung

Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Betriebshaftpflicht Versicherung online zu vergleichen und online abzuschließen. Die Betriebshaftpflicht Versicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gegen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Betriebshaftpflicht Versicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Betriebshaftpflicht Versicherung Vergleich

Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit nachfolgende Haftpflicht Versicherungen online zu vergleichen:

Ansprüche Dritter können beispielsweise entstehen durch:

    • die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Grundstück
    • Lieferung/Handel mit fehlerhaften Produkten, auch wenn Sie diese nicht selbst hergestellt haben
    • fehlerhafte Dienstleistungen
    • Gefährdungen der Umwelt

Auch als Unternehmer haften Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Schäden, die durch Ihren Betrieb Dritten zugefügt werden.

Auch wenn, wie so häufig, kein eigenes Verschulden vorliegt, haften Sie in unbegrenzter Höhe für Personen-, Sachschäden- und Vermögensschäden. Wir konzipieren für Sie den optimalen Versicherungsschutz zur Abdeckung dieser Risiken mit einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Die Betriebshaftpflicht Versicherung gehört daher zu den unverzichtbaren Absicherungen. In bestimmten Fällen verlangen Kunden und Auftraggeber ausdrücklich den Nachweis eines angemessen gestalteten Versicherungsvertrages.

Was leistet der Vertrag der Betriebshaftpflicht Versicherung?

  • Der Versicherer prüft, ob Sie haften und wenn ja, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht.
  • Die Entschädigungsleistung erbringt  die Versicherung – im Rahmen des bestehenden Deckungsumfanges – bei begründeten und berechtigten Ansprüchen.
  • Unbegründete Ansprüche wehrt die Versicherung ab.

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