Teilkaskoversicherung

Die günstigen Mietwagen-Versicherungen und die Teilkaskoversicherung

Hier geht es zu den Online Mietwagen-Versicherungsvergleich.
Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mietwagen-Versicherungen online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den

Online Mietwagen Versicherungsabschluss.

Bei Fragen zu Mietwagen-Versicherungen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung.

Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Mietwagen-Versicherungen jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen.

Billige Mietwagen-Versicherungen müssen nicht die Besten sein. Gerade wenn Sie Ihr persönliches Eigentum, sprich Ihren Mietwagen gegen Kaskoschäden versichern müssen, ist es wichtig dass Sie einen leistungsstarken Versicherer an Ihrer Seite wissen. Deshalb sollten Sie mit unserem Teilkaskoversicherung Vergleich prüfen, welche Leistungen die Kaskoversicherung im Schadensfall erbringt. Anbei stellen wir Ihnen Standartwerte einer Kaskoversicherung vor, die zwingend zum Versicherungsschutz gehören sollten. Bei uns erhalten Sie selbstverständlich frei auszuhandelnde Zusatzleistungen. Fragen Sie uns, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung bei Mietwagen-Versicherungen versichert?

Versichert sind übrigens Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch, im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Bei vereinbarter Vollkasko Premium Versicherung ist Unterschlagung auch dann versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug im eigenen Interesse, zur nicht gewerbsmäßigen Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Reparatur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).

Mietwagen-Versicherungen schützen

Bei Mietwagen mit vereinbartem Basisschutz ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen auf das Fahrzeug versichert. Als Sturm gilt eine Wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Bei Mietwagen mit vereinbartem Komfortschutz und allen anderen Fahrzeugarten ist zusätzlich die unmittelbare Einwirkung von Murgang auf das Fahrzeug versichert. Murgang ist ein Strom aus Schlamm und Gesteinen im Gebirge. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht  werden, dass durch diese Naturgewalt Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug wirft. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein). Der Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen gilt nur versichert, wenn man dieses zusätzlich vereinbart.

Versichert sind übrigens auch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind dazu nicht versichert. Bei Mietwagen mit vereinbartem Komfortschutz sind durch Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs verursachte nachweislich entstandene Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes und die Beschädigung von Leuchtmitteln. Weitere Folgeschäden sind nicht versichert.

Versichert sind kurzum Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.

Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten von Mietwagen; Folgeschäden sind nicht versichert.

Kommentare sind geschlossen.