Mietwagen Vollkaskoversicherung

Die günstige Mietwagen-Versicherung und die Vollkaskoversicherung

Hier geht es zum Online Mietwagen-Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mietwagen-Versicherung online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den

Online Mietwagen Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung.
Als Versicherungsmakler vertreten wir übrigens unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Mietwagen-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Mietwagen Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Es ist nicht so leicht eine preiswerte Mietwagen-Versicherung zu finden

Zu groß ist das finanzielle Risiko. Mietwagen gehören zu den anfragepflichtigen Risiken bei den Versicherungsgesellschaften, da es hier zu hohen Schäden in der Vergangenheit gekommen ist. Eine billige Mietwagen-Versicherung zeichnet häufig erst gar nicht das Risiko einer Vollkaskoversicherung.

In der Vollkasko-Versicherung ist Ihr Mietwagen gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust versichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).

Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:

  • Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.
  • Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Anhängervorrichtung, Schonbezüge, Pannen-Boardwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird.
  • Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen, Glühlampen, Feuerlöscher und Reservekanister).

Versichert sind dazu Unfälle des Mietwagens. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen. Die Grundbedingungen übernimmt die Autoversicherung.

Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, den Mietwagen zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die der Verfügungsberechtigte mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt (z. B. Reparatur) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien oder Haushaltsangehörige).

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